Ferienaufenthalte für Kinder - Kostenbeitrag-Berechnung

 

Grundlage zur Berechnung des Kostenbeitrages ist das monatliche Familiennettoeinkommen.

 

Dazu zählt:

§  das Einkommen der Eltern (z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Bezüge, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld),

§  das Eigeneinkommen des Kindes, das den Erholungsurlaub in Anspruch nimmt
     (z. B. Unterhaltsbeiträge, Waisenpension, Renten, Erträge aus Vermögenswerten)
     und die Familienbeihilfe aller im Haushalt lebenden Kinder

Dazu zählt nicht:

§  der Kinderabsetzbetrag,

§  der Erhöhungsbeitrag für ein behindertes Kind,

§  der Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe 

§  der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld

Abgezogen wird:

§  EUR 350.- für das zweite und jedes weitere im Haushalt der Eltern lebende Kind 

§  höchstens EUR 350.- für im Rahmen der Unterhaltspflicht geleistete laufende Unterhaltszahlungen
    (für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder eines Elternteiles lebt)

Bis zu einem Familiennettoeinkommen von EUR 1.500,-  betragen die Kosten für den kompletten Turnus für ein Kind EUR 20,- ,
ab zwei teilnehmenden Kindern (aus einem gemeinsamen Haushalt)
die einen WIJUG-Ferienaufenthalt in Anspruch nehmen,
pro Kind EUR 10,- .

Bei höherem Einkommen können die Kosten hier berechnet werden:

Familiennettoeinkommen:         EURO

Anzahl der Turnus-Tage:                      

 

Kosten pro Minderjährigem/r:    EURO

 

Die endgültige Berechnung erfolgt lt. vorgelegten Nachweisen über die Einkommenssituation in den
Regionalstellen Soziale Arbeit mit Familien.