Ferienaufenthalte für Kinder -
Kostenbeitrag-Berechnung
Grundlage zur Berechnung des Kostenbeitrages ist das monatliche Familiennettoeinkommen.
Dazu zählt: § das Einkommen der Eltern (z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Bezüge, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld),
§
das
Eigeneinkommen des Kindes, das den Erholungsurlaub in Anspruch nimmt Dazu zählt nicht: § der Kinderabsetzbetrag, § der Erhöhungsbeitrag für ein behindertes Kind, § der Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe § der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld Abgezogen wird: § EUR 350.- für das zweite und jedes weitere im Haushalt der Eltern lebende Kind
§
höchstens
EUR 350.- für im Rahmen der Unterhaltspflicht geleistete laufende
Unterhaltszahlungen |
|
Bis zu einem
Familiennettoeinkommen von
EUR 1.500,- betragen die Kosten für den kompletten
Turnus für ein Kind
EUR 20,- , |
Bei
höherem Einkommen können die Kosten hier berechnet werden:
Die
endgültige Berechnung erfolgt lt.
vorgelegten Nachweisen über die Einkommenssituation in den
Regionalstellen Soziale Arbeit mit Familien.